Aktuelle Ausschreibung

 

 

ACHTUNG: DIESE AUSSCHREIBUNG IST BEENDET UND DIE GESCHICHTEN WERDEN GERADE GELESEN UND BEWERTET. WIR HALTEN EUCH AUF DEM LAUFENDEN.

 

Die Tore schließen sich! 


Die Mauern umschließen die Szenerie! 


Nun sind die Menschen innerhalb der Mauer sicher. Oder doch nicht?

Was, wenn die schützenden Mauern zur Falle werden und das Unheil dahinter lauert?
Du meinst, du kannst uns hierzu eine Geschichte erzählen?

 Dann freuen wir uns auf deine Einsendung.



Vorgaben:


Gefordert werden Geschichten, die im Mittelalter innerhalb von Mauern spielen bzw. in der Menschen dahinter eingeschlossen sind. Welches Verbrechen oder welche Tat sich in diesem Locked-Room-Szenario abspielt, bleibt den Verfassern überlassen. In die Geschichte dürfen neben historischen Fakten gern auch gruselige und phantastische Elemente einfließen, sie sollten die Geschichte allerdings nicht zu sehr dominieren oder gar das Rätsels Lösung sein. Als zentrales Element müssen die geschlossenen „Stadt“tore vorkommen, um die Geschichten miteinander zu verbinden.



Zeitlicher Rahmen: 


Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Verfasser die gesamte Zeit des Mittelalters als Inspiration für ihre Geschichten nutzen. Eine sowohl thematisch als zeitlich breit aufgestellte Anthologie soll veröffentlicht werden. Ebenfalls frei sind die Verfasser bei der Länderwahl. Die Geschichten dürfen in allen europäischen Ländern und Reichen des Mittelalters stattfinden. Hier gilt es nicht zu sehr in phantastische Welten abzutauchen.


Grundlegende geschichtliche Ereignisse dürfen nicht verändert werden.




Vorgegebener Umfang:


Mindestens 15.000 Zeichen - maximal 50.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)



Teilnahme und Einsendeschluss:


Einsendung bis 30. April 2024 an service@burgenweltverlag.de. Sollten bis zum Einsendeschluss zu wenige Manuskripte bei uns eintreffen, die den thematischen Vorgaben und unseren qualitativen Vorstellungen entsprechen, behalten wir uns vor, entweder die Deadline zu verlängern oder über eine Nichtveröffentlichung der Anthologie zu entscheiden.



Die Jury/Herausgeberinnen:
Die Auswahl treffen Herausgeberin Sarah Lutter (hat bereits die Anthologie "En passant - Die Reisen des Sherlock Holmes" mit realisiert) und Verlegerin Jana Hoffhenke.

Veröffentlichung:


Die Anthologie wird im Burgenwelt Verlag zur Veröffentlichung gelangen. Bitte beachtet die nachfolgenden Konditionen und Vorgaben.



Allgemeine Vorgaben:


Das Werk darf bisher noch nicht veröffentlicht worden sein, auch nicht online. Die Veröffentlichung in geschlossenen Foren bzw. Online-Schreibgruppen, in denen die Geschichten redigiert und bewertet wurden, ist erlaubt.


Das Werk muss frei von Rechten Dritter sein.


Pro Autorin und Autor darf nur eine Geschichte eingereicht werden.


Sollte eine Veröffentlichung unter Pseudonym gewünscht sein, bitten wir, dies mit der Einsendung zu vermerken.


Informationen über euch als Autorin bzw. Autor (Kurzvita + Bibliographie) bitten wir, in einem separaten Dokument abzugeben, in welchem auch der Titel der Geschichte vermerkt sein sollte.


Autorenname, Adresse und E-Mail bitte unter das fertige Manuskript setzen.



Format (Bitte sorgfältig lesen!):
12pt – Times New Roman – Linksbündig – Zeilenabstand: 1,5 - keine Formatierungen (also: keine Kopf- oder Fußzeilen, keine Einrückungen, keine Seitenzahlen etc.) – keine Silbentrennung – Kursivschreibung ist erlaubt.
Die Geschichten sollten in den Formaten .rtf – .doc – .odt eingereicht werden.
Bitte kein PDF!


Pornografische oder gewaltverherrlichende Texte werden wir unkommentiert ablehnen!



Konditionen / Autorenhonorar:


Sowohl die Teilnahme an der Ausschreibung als auch die Veröffentlichung ist kostenfrei. Alle Autoren und Autorinnen, die einen Platz in unserer Anthologie bekommen, erhalten einen Autorenvertrag, ein kostenloses Belegexemplar und können auf Wunsch weitere Ausgaben zum reduzierten Autorenpreis (abzgl. 25 % vom Bruttoverkaufspreis) erwerben. Eine Verpflichtung zur Abnahme von weiteren Exemplaren gibt es nicht. Ein aktives Einbringen bei der Vermarktung des Buches seitens der Autorinnen bzw. Autoren ist ausdrücklich erwünscht, jedoch keine Pflicht. Für jedes verkaufte und bezahlte Printexemplar wird ein Autorenhonorar von 5% vom Nettoverkaufspreis ausgezahlt, welches zu gleichen Teilen unter den Autorinnen/Autoren aufgeteilt wird.



Rechtliches:


Die Teilnahme an der Ausschreibung führt nicht automatisch zur Veröffentlichung. Ausschlaggebend ist die Eignung des Textes. Die Entscheidung obliegt dem Herausgeber. Eine Bewertung bzw. eine Begründung für oder gegen eine Veröffentlichung der jeweiligen Einsendung wird nicht gegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit dem Zustandekommen eines Verlagsvertrages überträgt die Autorin/der Autor für ihre/seine Geschichte das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) an den Verlag. Wer dies nicht möchte, den bitten wir, von der Teilnahme an der Ausschreibung abzusehen.

Mit der Einreichung eines Textes erklärt sich die Autorin bzw. der Autor mit den Bedingungen der Ausschreibung einverstanden.